Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie effektiv fürs Alter vorsorgen. Darauf haben Sie sogar einen Rechtsanspruch. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.
Schon gewusst? Für alle neuen Verträge mit Entgeltumwandlung gibt es einen verpflichtenden Arbeitgebendenzuschuss von 15 Prozent obendrauf. Dieser Zuschuss sowie die Steuer- und Sozialversicherungsersparnis machen den Vermögensaufbau noch einfacher und profitabler, wie das folgende Beispiel zeigt.
Insgesamt fließen 115 Euro monatlich in den Aufbau seiner Betriebsrente, der Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin hat aber netto nur 58,04 Euro weniger in seinem Portemonnaie.1
1 Im Beispiel berücksichtigt:
- Steuertarif 2024, Steuerklasse I, Lohnsteuer ohne Kirchensteuer
- Arbeitnehmerin - oder Arbeitnehmer-Anteil bei der Sozialversicherung: Rente: 9,3 Prozent, Arbeitslosen: 1,3 Prozent, Kranken: 8,15 Prozent (inklusive Zusatzbeitrag für Krankengeld und Zahnersatz – angenommen 1,7 Prozent), Pflege: 2,3 Prozent