Mit der Sammelüberweisung lassen sich mehrere Einzelaufträge zu einem gebündelten Sammelauftrag zusammenfassen. Sie kann sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer genutzt werden. Für Sammelüberweisungen ist ggfs. eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
Beträge über 50.000 Euro müssen ggf. der Bundesbank gemeldet werden (Z4-Formular).
Die wichtigsten Informationen für Zahlungen:
Statt der bislang verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl ist es beim SEPA-Auftrag Pflicht, die IBAN (International Bank Account Number / Internationale Kontonummer) zu verwenden, um den Zahlungsempfänger eindeutig zu identifizieren.
Es kann zwischen der Ausführung „Standard“ und „Echtzeit-Überweisung“ gewählt werden.
Handelt es sich bei Ihrem Auftrag um einen terminierten Sammler, der zu einem späteren Zeitpunkt als dem der der Eingabe ausgeführt werden soll, ist das Feld "Ausführung" mit dem gewünschten Termin zu befüllen. Das Ausführungsdatum muss hierbei immer in der Zukunft liegen. Beachten Sie das Format: TT.MM.JJJJ (2-stelliger Tag, 2-stelliger Monat, 4-stelliges Jahr - Beispiele: 02.03.2016). Bei
Echtzeit-Sammelüberweisungen ist zusätzlich zum Ausführungstag die Angabe einer Uhrzeit möglich.
Bei aktiviertem JavaScript im Browser steht Ihnen zusätzlich eine Kalenderfunktion neben dem Eingabefeld zur Verfügung, mit der Sie das gewünschte Ausführungsdatum auswählen können. Nach
Klick auf das gewünschte Ausführungsdatum wird dieses automatisch im Feld eingefügt.
Die Vorgabe des Ausführungsdatums bewirkt, dass der komplette Termin-Sammler erst an dem vorgegebenen Ausführungstag zur Ausführung kommt. Eine Änderung oder nachträgliche Einsicht der Einzelaufträge ist nach erfolgreicher Einreichung nicht mehr möglich. Als Alternative kann der Termin-Sammler über Ausstehende Aufträge eingesehen werden und auf dessen Detailseite gelöscht und mit geänderten Daten neu eingereicht werden.
Das Feld „Ausführung“ ist leer zu lassen, sofern es sich nicht um einen terminierten Sammler handelt und somit keine terminierte (spätere) Ausführung gewünscht ist.
Bei jeder Sammelüberweisung wird geprüft, ob bei den Einzelposten die Empfängernamen mit den IBAN übereinstimmen (IBAN-Empfängerprüfung nach EU-Vorgabe). Stimmen die Angaben überein, erhalten Sie nach Absenden des Auftrages den grünen Hinweis „Empfängerüberprüfung erfolgreich“ auf der Bestätigungsseite unter „Zusammenfassung Ihres Auftrags“. Stimmen IBAN und Empfänger nicht überein, erhalten Sie entsprechende Hinweise zusätzlich an jedem Einzelposten. Bei einer Nahezu- Übereinstimmung wird Ihnen zusätzlich der korrekte Empfängername vorgeschlagen und Sie können diesen für Ihre Überweisung übernehmen oder Ihren eingegebenen Namen beibehalten Sie können den Auftrag nach Prüfung bearbeiten oder trotzdem ausführen.
Für die Erstellung von SEPA-Nachrichten sind die folgenden Zeichen in der Kodierung gemäß UTF-8 bzw. ISO-885933 zugelassen.
Zugelassener Zeichencode / Zeichen / Hexcode
Weitere zugelassene Zeichen und mögliche Konvertierung:
Bitte beachten Sie, dass eine korrekte Darstellung der folgenden Zeichen bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen nicht sichergestellt werden kann: Ä ä Ö ö Ü ü ß & * $ %
Hier kann es dazu kommen, dass eine Konvertierung (Umwandlung) der Zeichen stattfindet und es somit zu einer abweichenden Darstellung kommen kann.
Beispiel für eine mögliche Konvertierung: Ä in A oder ß in s
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Inseln Jersey, Guernsey und Isle of Man, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikanstadt, Zypern.