Lernreise: Steuern und Recht

Kapitel 5:
Vorabpauschale verständlich erklärt

So teuer wird die Fondssteuer

Lesedauer: 5 Minuten

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Die Fondssteuer, die viele überrascht

Die Besteuerung deiner Kapitalerträge mit der Abgeltungssteuer ist dir nun vertraut. Bleibt noch die Vorab­pauschale: Mit ihr musst du Steuern auf noch nicht realisierte Kursgewinne zahlen – auch wenn du gar keine Fondsanteile verkaufst.

Damit du am Jahresanfang nicht unangenehm überrascht wirst, erklären wir dir in diesem Kapitel, wie die Vorabsteuer funktioniert.

So funktioniert die Berechnung

Wichtig: Kontodeckung und Verkauf der Anteile

Finanzinstitute und Broker müssen streng sein: Ist dein Depotkonto nicht gedeckt, buchen sie vom Verrechnungs­konto oder Girokonto ab. Reicht auch das nicht, dürfen sie deinen Dispo­kredit nutzen. Zur Not müssen sie sogar Anteile aus deinem Depot verkaufen, um die Steuerschuld zu begleichen. Achte also immer darauf, dass dein Konto im Plus ist.

Wenn du Fondsanteile verkaufst, wird die bereits gezahlte Vorabpauschale vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. Hast du während der Laufzeit schon Steuern gezahlt, zahlst du beim Verkauf weniger. Bei Verkauf mit Verlust wird die Vorabpauschale ebenfalls abgezogen, wodurch sich dein steuerlicher Veräußerungsverlust erhöht.

All diese steuerrechtlichen Faktoren sind nicht immer ganz einfach nachzuvollziehen, aber wichtig. Behalte von Anfang an im Blick, welcher Anteil deiner Gewinne bei dir bleibt.

Beachte:

Die Inhalte dieses Textes dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts­beratung oder Steuer­beratung. Trotz sorgfältiger Recherche und Verwendung aktueller Daten können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit übernehmen.
Bei konkreten Fragen konsultiere bitte stets qualifizierte Steuer­berater­innen und Steuer­berater oder Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte.

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